Verfahren und Voraussetzungen für die Beantragung eines elektronischen Reisepasses
Die Botschaft der Republik Irak in Berlin spricht den Mitgliedern der irakischen Gemeinschaft ihre Komplimente aus und möchte im Folgenden das Verfahren sowie die Voraussetzungen für die Beantragung eines elektronischen Reisepasses erläutern.
Erforderliche Dokumente für die Ausstellung eines elektronischen Reisepasses
- Elektronische Terminbuchung:
Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich über die Website www.epp.iq, abhängig vom Wohnort des Antragstellers im Zuständigkeitsbereich der Konsularabteilung der Botschaft.
Bitte beachten: Das Terminbuchungssystem wird wöchentlich aktualisiert. Wenn alle Termine vergeben sind, wird jeden Freitag um 14:00 Uhr ein neuer Terminplan für die folgende Woche freigeschaltet.
I. Für Erwachsene:- Der elektronische Reisepass wird ausschließlich auf Grundlage des irakischen Personalausweises oder einer aktuellen Abschrift des elektronischen Datenauszugs ausgestellt.
- Der alte Reisepass (sofern vorhanden) muss im Original vorgelegt werden.
- Persönliches Erscheinen ist erforderlich.
II. Für Minderjährige (unter 18 Jahren):
- Anwesenheit des Vormunds (Vater)
Der Vater muss persönlich mit dem minderjährigen Kind erscheinen und die Originaldokumente (Personalausweis oder elektronischer Datenauszug) von beiden vorlegen. - Falls sich der Vater im Irak befindet:
Er kann bei der Direktion für Passangelegenheiten / Außenministerium in Bagdad (Karrada, Straße 52) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Ermächtigung einer anderen Person beantragen. Diese wird elektronisch an die Botschaft übermittelt. - Vollmacht durch den Vater:
o Eine private Vollmacht muss von einer Notarstelle im Irak ausgestellt und vom irakischen Außenministerium beglaubigt sein.
o Alternativ kann eine besondere Vollmacht von einer irakischen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) ausgestellt werden.
o Diese muss explizit erwähnen, dass die bevollmächtigte Person berechtigt ist, die Botschaft in Berlin aufzusuchen, um im Namen des Vaters Pässe für die minderjährigen Kinder zu beantragen und abzuholen (inkl. Namensnennung der Kinder).
Wichtiger Hinweis:
Bei der Nutzung einer Vollmacht müssen zusätzlich folgende Unterlagen im Original vorgelegt werden:
- Personalausweis bzw. Datenauszug des Vertreters
- Originaldokumente des Kindes
- Farbkopien der Dokumente des Vaters
- Bei verstorbenem Vater:
Die Beantragung erfolgt auf Grundlage einer Original-Vormundschaftsurkunde, ausgestellt durch ein Personenstandsgericht im Irak und beglaubigt vom irakischen Außenministerium. - Sorgerecht bei geschiedener Mutter:
Vorlage einer originalen Sorgerechtsentscheidung eines irakischen Familiengerichts, beglaubigt durch das irakische Außenministerium.
Wichtiger Hinweis:
In diesen Fällen ist zusätzlich der Personalausweis oder der Datenauszug der Mutter im Original sowie die Originaldokumente des Kindes vorzulegen.
Arten der Beantragung und Gebühren für elektronische Reisepässe
- Erstmalige Ausstellung:
- Erforderliche Dokumente: Personalausweis oder gültiger elektronischer Datenauszug im Original, deutscher Aufenthaltstitel.
- Gebühr: 73,06 USD, zahlbar am Tag der Antragstellung.
- Verlängerung (wenn der Pass weniger als 1 Jahr gültig ist):
- Erforderliche Dokumente: Personalausweis oder gültiger Datenauszug, bisheriger Reisepass, deutscher Aufenthaltstitel.
- Gebühr: 73,06 USD, zahlbar am Tag der Antragstellung.
- Fehler im Reisepass (nur arabische Felder):
- Erforderliche Dokumente: Einheitliche Karte oder elektronischer Datenauszug im Original, bisheriger Pass, deutscher Aufenthaltstitel.
- Gebühr: 73,06 USD, zahlbar nach Genehmigung.
- Verlust des Reisepasses:
- Dokumente:
o Einheitliche Karte oder elektronischer Datenauszug im Original
o Polizeibericht (Original, ins Arabische übersetzt und beglaubigt)
o Zeitungsanzeige mit Namen und Passnummer - Gebühr: 73,06 USD + 212 USD Geldstrafe, zahlbar nach Genehmigung.
- Beschädigter Reisepass:
- Dokumente wie bei Verlust
- Der beschädigte Pass wird einbehalten.
- Gebühr: 73,06 USD + 212 USD Geldstrafe, zahlbar nach Genehmigung.
Zahlungsmethoden
- Über elektronische Zahlungskarten (Visa, MasterCard) – weltweit einsetzbar, automatische Währungsumrechnung.
- Für spezielle Verlängerungen auf Wunsch:
o 73,06 USD per Karte +
o 170 USD bar mit offizieller Quittung (nach Wunsch und Genehmigung).
Häufig gestellte Fragen
Muss ich einen Termin buchen?
- Ja, ausschließlich über www.epp.iq und entsprechend dem Wohnort.
Muss ich ein Formular ausfüllen?
- Nein, für E-Pass-Anträge ist kein Formular erforderlich.
Welche Dokumente werden benötigt?
- Personalausweis oder gültiger Datenauszug im Original
- Bisheriger Reisepass (bei Verlängerung, Fehler, Verlust oder Beschädigung)
- Deutscher Aufenthaltstitel
Was kostet ein elektronischer Reisepass?
- Erstmalige Ausstellung / Verlängerung: 73,06 USD
- Fehler im Pass (arabisch): 73,06 USD
- Fehler im Pass (englisch): 73,06 USD + 170 USD
- Ersatz bei Verlust oder Beschädigung: 73,06 USD + 212 USD
Wie erfolgt die Bezahlung?
- Per elektronischer Zahlungskarte (Visa/MasterCard)
- Für bestimmte Fälle (z. B. Wunschverlängerung) zusätzlich bar
Was tun bei Fehlern im Pass?
- Arabische Felder: Neuer Antrag, 73,06 USD
- Englische Felder: Neuer Antrag, 73,06 USD + 170 USD
Wie lange dauert die Ausstellung?
- In der Regel 3 bis 5 Werktage nach Antragstellung und Zahlung.
Muss der alte Pass bei Erhalt des neuen Passes abgegeben werden?
- Ja, er wird entwertet und dem Inhaber zurückgegeben.
Ist ein Termin zur Passabholung erforderlich?
- Nein, die Abholung erfolgt ohne Termin während der regulären Arbeitszeiten der Konsularabteilung.