Bekanntmachung betreffend Einreisevisa für Inhaber deutscher Reisepässe

Die Botschaft der Republik Irak übermittelt ihre besten Grüße und gibt hiermit bekannt, dass die zuständigen Behörden der Republik Irak folgende Regelungen beschlossen haben:

1. Einreisevisum

Inhaber regulärer deutscher Reisepässe erhalten bei der Einreise über die offiziellen Flughäfen und Grenzübergänge der Republik Irak ein reguläres Einreisevisum mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Tagen, gegen Entrichtung der jeweils festgelegten Gebühren.

2. Aufenthaltserlaubnis

Inhaber regulärer deutscher Reisepässe, die über ein gültiges reguläres Einreisevisum verfügen, können gemäß den geltenden Bestimmungen und gegen Entrichtung der festgelegten Gebühren eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von einem Jahr erhalten. Die Aufenthaltserlaubnis kann gemäß den geltenden Vorschriften verlängert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Botschaft der Republik Irak